Viele pflegebedürftige Menschen wollen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und nicht in ein Heim oder eine Klinik gehen. Dieser Wunsch ist mehr als verständlich und daher gibt es die 24 Stunden Pflege. Sie gewährleistet, dass der Pflegebedürftige rund um die Uhr betreut werden kann, denn es ist immer eine Pflegekraft vor Ort, die bei allen täglichen Verrichtungen unterstützen kann. Das Konzept funktioniert gut, denn die ausgebildete Pflegekraft kann im Haus wohnen und steht so immer zur Verfügung.
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Was kostet die Pflege rund um die Uhr?
Ein Platz in einem Heim ist für viele Familien nicht finanzierbar und dann stellt sich natürlich die Frage, wie die Kosten der 24h Pflege bezahlt werden sollen. Fakt ist aber, dass dieses Angebot oft deutlich günstiger ausfällt, als angenommen, weil hier Pflegekräfte aus Osteuropa eingesetzt werden. Der Pflegebedürftige darf in seiner gewohnten Umgebung bleiben und muss sich nicht an neue Lebensumstände gewöhnen und die Pflegekraft kümmert sich liebevoll um ihren einzigen Patienten. Zwischen 1200.- und 2.500.- Euro kostet die Pflegekraft, die rund um die Uhr zur Verfügung steht. Viele Familien haben damit bereits gute Erfahrungen gemacht und zum Teil wohnen die gut ausgebildeten Pflegekräfte beim Pflegebedürftigen, was die Kosten deutlich senken kann. Für die Familie bedeutet dieses Konzept vor allem Sicherheit, denn auch wenn Angehörige sich gern und oft um ihr pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern, kann meist keine Betreuung rund um die Uhr auf die Beine gestellt werden. Pflegekräfte aus Polen sorgen dann dafür, dass immer jemand Zuhause ist, der die täglichen Aufgaben übernehmen kann.
Sind alle Angebote legal?
Die Rechtslage ist noch weitgehend ungeklärt und es gibt einige Hürden, die genommen werden müssen. Doch in Deutschland ist die Suche nach einer Pflegekraft, die rund um die Uhr zur Verfügung steht, besonders schwierig. Es gibt aber Agenturen, die sich darum bemühen die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und wer sich vorab informiert, findet auch Partner, die umfassend über die aktuelle Gesetzeslage aufklären.